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   VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85   

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VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85 (https://dejure.org/1986,3159)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.08.1986 - 10 UE 343/85 (https://dejure.org/1986,3159)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. August 1986 - 10 UE 343/85 (https://dejure.org/1986,3159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG
    Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; Asylantragstellung und exilpolitische Betätigung in einem KOMKAR angeschlossenen kurdischen Arbeiterverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann eine Rückkehr in seine Heimat nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwGE 70, 169 = EZAR 200 Nr. 12; BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7; BVerwG, EZAR 200 Nr. 14 = InfAuslR 1985, 276; BVerwG, EZAR 630 Nr. 22).

    Die damit vom Kläger behaupteten Beeinträchtigungen durch rechtsradikale Gruppen könnten dem türkischen Staat als politisch motivierte Verfolgung nur dann zugerechnet werden, wenn festzustellen wäre, daß die staatlichen Behörden in der Türkei nicht willens oder nicht in der Lage gewesen wären, den Kläger vor Übergriffen politischer Gegner zu schützen (BVerfGE 54, 341 [358] = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, EZAR 201 Nr. 4 = Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6; BVerwG, EZAR 202 Nr. 5).

  • AG Günzburg, 15.04.1983 - M 533/83
    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Mit der auf die Beschwerde des Klägers vom erkennenden Senat zugelassenen Berufung (Beschluß vom 26. Februar 1985 - 10 TE 533/83 -) macht der Kläger geltend, er habe sich bereits seit 1975 an Demonstrationen für die Rechte der Kurden in seinem Heimatort beteiligt und sei dabei mehrmals jeweils kurzfristig von der Polizei festgehalten und einmal für zwei Tage in Polizeigewahrsam genommen worden.

    Die Berufung des Klägers ist, ohne daß es hierzu einer gesonderten Rechtsmitteleinlegung bedurfte, nach der Zulassung durch den Senat (Beschl. v. 26. Februar 1985 - 10 TE 533/83 -) statthaft und auch sonst zulässig (§§ 124, 125 VwGO; §§ 32 Abs. 1, Abs. 5 Satz 4, 43 Nr. 4, 45 Abs. 1 AsylVfG).

    Nachdem der Kläger die Klage nicht begründet und auch der Übertragung auf den Einzelrichter nicht widersprochen hatte, war er in der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht nicht erschienen und auch nicht anwaltlich vertreten; letzteres ist allerdings dem Kläger nicht anzulasten, weil sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet und die Ladungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten war (vgl. Beschl. d. Sen. vom 26. Februar 1985 - 10 TE 533/83 -).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Eine Verfolgung ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Abschn. A Nr. 2 GK als politisch im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; insoweit kommt es entscheidend auf die Motive für die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen an (BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5; BVerwGE 68, 171 = EZAR 200 Nr. 9; BVerwG, EZAR 201 Nr. 7 = NVwZ 1934, 653).

    Da er 1957 geboren ist und erst 1979 die Türkei verlassen hat, kann diese Vereinbarung auf ihn nicht angewandt werden, und der Senat kann hier wie in anderen Fällen offen lassen, ob dem durch die genannte Vereinbarung geschützten Personenkreis überhaupt noch ein Anspruch auf Asylanerkennung zusteht, nachdem das Asylverfahrensgesetz die in § 28 AuslG enthaltene Bezugnahme auf Art. 1 GK und die dort in Abschn. A Nr. 1 enthaltene Verweisung auf die erwähnte Vereinbarung ersatzlos beseitigt hat und eine Asylanerkennung nunmehr allein an die Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG knüpft (vgl. dazu: BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5; Berberich, ZAR 1985, 30 ff.; Köfner/Nicolaus, ZAR 1986, 11 [15]).

    a) Bei der Prüfung, ob die kurdische Minderheit in der Türkei asylrechtlich relevante Repressalien zu erleiden oder zu befürchten hat, ist von dem Grundsatz auszugehen, daß ein Mehrvölkerstaat seine staatliche Einheit und seinen Gebietsstand sichern und dieses Selbsterhaltungsinteresse auch durchsetzen darf, ohne daß die davon Betroffenen notwendigerweise als politisch Verfolgte anzusehen sind; eine andere Beurteilung kann nur Platz greifen, wenn ein Mehrvölkerstaat nach seiner Verfassung oder in der Staatswirklichkeit von der Vorherrschaft einer Volksgruppe über andere ausgeht, die ethnischen, kulturellen oder religiösen Eigenarten bestimmter Volksgruppen überhaupt leugnet und diese an einer ihrer Eigenart entsprechenden Existenzweise hindert (BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674 und BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5), wenn er also insbesondere mit verschiedenartigen Mitteln eine Zwangsassimilierung betreibt.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1984 - A 13 S 513/84

    Verbot der kurdischen Sprache bei Asylgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Demgegenüber geht der VGH Baden-Württemberg in dem Beschluß vom 29. Oktober 1984 - A 13 S 513/84 - davon aus, alle "Verlautbarungen" in kurdischer Sprache seien nunmehr verboten und strafbar (so auch: Bollermann, ZAR 1986, 129 [135]; Rumpf, Anm. in InfAuslR 1985, 252 ff.).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Es mag sein, daß die Kurden in der Türkei auf Dauer gesehen der Assimilierung nicht entgehen werden, die vom türkischen Staat erwünscht, aber nicht zwangsweise durchgesetzt wird; das Asylrecht schützt jedoch nicht vor derartigen langfristigen und allmählichen Anpassungsprozessen aufgrund von veränderten Lebensbedingungen (BVerwG, EZAR 203 Nr. 2 - InfAuslR 1984, 152).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Da das schriftsätzliche und mündliche Vorbringen des Klägers zu den Gründen seiner Ausreise aus der Türkei nicht frei von Widersprüchen und in gewissem Umfang während der verschiedenen Verfahrensabschnitte gesteigert ist und darüber hinaus das Verhalten des Klägers nach seiner Einreise in die Bundesrepublik gegen eine bei ihm vorhandene ernste Verfolgungsfurcht spricht, hätte der Senat dem Kläger nur bei überzeugender Aufklärung dieser erheblichen Unstimmigkeiten in vollem Umfang glauben können (vgl. dazu: BVerwG, EZAR 630 Nr. 17 = Buchholz 402.25 § 25 AsylVfG Nr. 32; BVerwG, EZAR 630 Nr. 23) und Veranlassung gehabt, das Schicksal des Klägers vor dessen Ausreise noch eingehender aufzuklären, als dies ohnehin vom Senat versucht worden ist (vgl. dazu: BVerwG, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152; BVerwG, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Die damit vom Kläger behaupteten Beeinträchtigungen durch rechtsradikale Gruppen könnten dem türkischen Staat als politisch motivierte Verfolgung nur dann zugerechnet werden, wenn festzustellen wäre, daß die staatlichen Behörden in der Türkei nicht willens oder nicht in der Lage gewesen wären, den Kläger vor Übergriffen politischer Gegner zu schützen (BVerfGE 54, 341 [358] = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, EZAR 201 Nr. 4 = Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6; BVerwG, EZAR 202 Nr. 5).
  • VGH Hessen, 07.08.1986 - X OE 189/82
    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    In der vom erkennenden Senat zusätzlich beigezogenen Auskunft vom 15. Mai 1986 (aus dem Verfahren X OE 189/82 des Hess.VGH) berichtet das Auswärtige Amt ohne Angaben von Einzelheiten, es seien Fälle bekanntgeworden, in denen gegen im Ausland politisch tätig gewesene türkische Staatsangehörige staatliche Maßnahmen nach ihrer Rückkehr ergriffen worden seien; Zahlen seien hierzu indes nicht bekannt; im Falle einer Demonstration gegen Folter und Hinrichtung in der Türkei, die in eine gewaltsame Auseinandersetzung gemündet sei, könne aber nicht ausgeschlossen werden, daß es zu staatlichen Maßnahmen gegen einen Teilnehmer komme, auch wenn dieser nicht unmittelbar an Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen sei.
  • FG Baden-Württemberg, 22.03.1983 - I 333/80
    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    Der Antrag auf Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft Bonn - 51 Js 333/80 (Blatt 309 d.A.) ist abzulehnen, weil in dem Beweisantrag ebenfalls nicht substantiiert dargestellt ist, inwieweit die politische Betätigung des A. D. mit derjenigen des Klägers vergleichbar ist und Schlußfolgerungen auf die mögliche Behandlung des Klägers durch türkische Behörden zuläßt.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.1986 - 10 UE 343/85
    a) Bei der Prüfung, ob die kurdische Minderheit in der Türkei asylrechtlich relevante Repressalien zu erleiden oder zu befürchten hat, ist von dem Grundsatz auszugehen, daß ein Mehrvölkerstaat seine staatliche Einheit und seinen Gebietsstand sichern und dieses Selbsterhaltungsinteresse auch durchsetzen darf, ohne daß die davon Betroffenen notwendigerweise als politisch Verfolgte anzusehen sind; eine andere Beurteilung kann nur Platz greifen, wenn ein Mehrvölkerstaat nach seiner Verfassung oder in der Staatswirklichkeit von der Vorherrschaft einer Volksgruppe über andere ausgeht, die ethnischen, kulturellen oder religiösen Eigenarten bestimmter Volksgruppen überhaupt leugnet und diese an einer ihrer Eigenart entsprechenden Existenzweise hindert (BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674 und BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5), wenn er also insbesondere mit verschiedenartigen Mitteln eine Zwangsassimilierung betreibt.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Emigrantenorganisation - Einheitlicher Asylgrund -

  • VGH Hessen, 13.01.1992 - 12 UE 161/87

    Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit

    Allerdings hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 2. Mai 1988 (- 12 OE 503/82 -, InfAuslR 1988, 267) ausgeführt, daß seit etwa 1985/86 eine erhöhte Sensibilität türkischer Behörden hinsichtlich exilpolitischer Aktivitäten festzustellen sei, während der früher allein für Asylsachen zuständige 10. Senat noch angenommen hatte (07.08.1986 - 10 UE 343/85 -), daß es eher unwahrscheinlich sei, daß exilpolitische Betätigungen oppositioneller Kurden in der Bundesrepublik Deutschland den türkischen Behörden bekannt würden.
  • VGH Hessen, 09.03.1992 - 12 UE 3369/86

    Kurden in der Türkei - exilpolitische Betätigung - Änderung der türkischen

    Allerdings hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 2. Mai 1988 (- 12 OE 503/82 -, InfAuslR 1988, 267) ausgeführt, daß seit etwa 1985/86 eine erhöhte Sensibilität türkischer Behörden hinsichtlich exilpolitischer Aktivitäten festzustellen sei, während der früher allein für Asylsachen zuständige 10. Senat noch angenommen hatte (07.08.1986 - 10 UE 343/85 -), daß es eher unwahrscheinlich sei, daß exilpolitische Betätigungen oppositioneller Kurden in der Bundesrepublik Deutschland den türkischen Behörden bekannt würden.
  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 2778/87

    Asylrecht Türkei - Mitgliedschaft in TIP; Nachfluchtgründe

    Allerdings hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 2. Mai 1988 (12 UE 503/82) ausgeführt, daß seit etwa 1985/86 eine erhöhte Sensibilität türkischer Behörden hinsichtlich exilpolitischer Aktivitäten festzustellen sei, während der früher allein für Asylsachen zuständige 10. Senat noch angenommen hatte (7.8.1986 -- 10 UE 343/85 --), daß es eher unwahrscheinlich sei, daß exilpolitische Betätigungen oppositioneller Kurden in der Bundesrepublik Deutschland den türkischen Behörden bekannt würden.
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